Die Beschäftigten des Jobcenters Ilm-Kreis treffen Entscheidungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, sogenannter Weisungen oder Vorschriften. Sie regeln die Umsetzung der Gesetze, die Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten.
Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz soll es allen Personen ermöglichen, Zugang zu diesen Informationen zu bekommen. Ziel ist es, behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.
Weisungen und Vorschriften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Das Jobcenter Ilm-Kreis wendet die Weisungen bzw. Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA), sowie die Vorgaben der Richtlinie für Unterkunft und Heizung des Ilm-Kreises an.



