Hier finden Sie Informationen zur Transparenz über den Umgang mit personenbezogenen Daten. In der Europäischen Union gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Verarbeitung persönlicher Daten u. a. bei Verwaltungen, Unternehmen, Vereinen vereinheitlicht.

Für was ist eine Datenschutzbeauftragte zuständig?
Die behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB), Frau Bartlog, ist im Jobcenter Ansprechpartnerin für alle Fragen des Datenschutzes.
Aufgaben:
- steht Kundschaft und Mitarbeitenden gleichermaßen als Vertrauensperson zur Verfügung
- wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes hin
- handelt weisungsfrei
- ist zur Verschwiegenheit verpflichtet
- beantwortet sämtliche Fragen rund um das Thema Datenschutz
Im Jobcenter richtet sich der Datenschutz nach den spezifischen Regelungen des Sozialgesetzbuchs. Arbeitsuchende erhalten vom Jobcenter Leistungen, die ihre Eingliederung in Arbeit und ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, benötigt das Jobcenter von ihnen diverse Auskünfte, die ihre persönliche und wirtschaftliche Situation betreffen. Ihre Sozialdaten unterliegen deshalb einem besonderen Schutz. Sie dürfen bspw. nicht für andere Zwecke verwendet oder unbefugt weitergegeben werden. Dadurch wird der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch im Sozialrecht verwirklicht.
Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Ilm-Kreis
Frau Bartlog
E-Mail: Jobcenter-Ilm-Kreis.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Anschrift: Bierweg 2, 99310 Arnstadt
Sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, können Sie sich an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Ilm-Kreis oder, im Rahmen des Beschwerderechts, an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit wenden.
Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz:
Flyer „Datenschutz im Jobcenter“



