Sie sind Arbeitgebende und möchten neue Mitarbeitende einstellen oder Ihre Beschäftigten qualifizieren? Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung oder Auszubildende / Jugendliche?

Wir möchten Ihnen unsere Fördermöglichkeiten kurz im Überblick darstellen. So können Sie sich gern vorab informieren. Gemeinsam schauen wir, welche Förderung individuell für Sie in Frage kommt.
Praktikum für neue Mitarbeitende
Der erste Eindruck reicht oft nicht aus. Um sich Klarheit über die Eignung und Motivation der Bewerbenden zu verschaffen, können Sie eine sogenannte „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ durchführen (betriebliches Praktikum). So können Sie direkt in Ihrem Betrieb die beruflichen Kenntnisse, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten feststellen, aber auch Kenntnisse vermitteln. Dieses Praktikum darf maximal 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit zahlt das Jobcenter im Ilm-Kreis weiterhin die Leistungen zum Lebensunterhalt und erstattet die Fahrtkosten. So fallen für Ihr Unternehmen keine Kosten an. Sie informieren lediglich Ihren Unfallversicherungsträger.
Förderungsmöglichkeiten und Qualifizierung
Nicht alle Arbeitnehmenden verfügen sofort über das volle von Ihnen geforderte Leistungsvermögen bzw. über die vollen Fachkenntnisse. Hier gibt es die Möglichkeit vor Einstellung die Bewerbenden durch uns zu qualifizieren (Erwerb von Zertifikaten und Nachweisen). Um individuelle Minderleistungen auszugleichen, können Sie auch bestimmte Unterstützungen als Arbeitgebende erhalten. Über mögliche Förderungen (wie Eingliederungszuschuss, Qualifizierung und Weiterbildung) von Beschäftigten informieren wir Sie gerne.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Sie als Arbeitgebende können eine finanzielle Unterstützung erhalten, sobald Sie einen Menschen einstellen, der im Jobcenter Ilm-Kreis Leistungen bezieht. Eventuell entsprechen die neuen Mitarbeitenden dann nicht zu 100 % Ihren Anforderungen. Jedoch kann das Jobcenter die Minderleistungen wegen der noch fehlenden Kenntnisse oder Fähigkeiten durch den Eingliederungszuschuss ausgleichen. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den Unterstützungsbedürfnissen des Arbeitnehmenden.
Wichtig ist, dass Sie den Eingliederungszuschuss vor der Arbeitsaufnahme beantragen.
Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Unterstützungsmöglichkeiten wie z. B. „Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung“.
Weitere Informationen zum Eingliederungszuschuss finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Betriebliche Umschulung
Über eine „betriebliche Umschulung“ können Arbeitsuchende einen Berufsabschluss machen. Die Umschulung findet in der Regel verkürzt und in Vollzeit statt. Die zuständige Kammer ist für den Abschluss verantwortlich. Die Kosten für die Umschulung übernimmt das Jobcenter (z. B. über einen Bildungsgutschein).
Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden
Sie haben passende Mitarbeitende, die noch weitere Qualifizierungen benötigen? Nutzen Sie die Möglichkeit, um auch geringqualifizierte Beschäftigte zu Fachkräften zu machen. Das Qualifizierungschancengesetz hilft Ihnen, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Herausforderungen von morgen zu bewältigen. Zur Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitgeberentgeltzuschüssen beraten wir Sie gerne.
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Auszubildende / Jugendliche
Die Auswahl und Einstellung von geeigneten Auszubildenden sind einer der Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg sowie der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Um Sie zu unterstützen, bietet das Jobcenter Ilm-Kreis Förderungen an, um bestehende Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren (z. B. eine Form der Nachhilfe). Auch vor Beginn einer Ausbildung gibt es die Möglichkeit ein Langzeitpraktikum (Einstiegsqualifizierung) bei Ihnen zu absolvieren. Brauchen Sie Hilfe bei der Besetzung von Ausbildungsstellen, dann hilft Ihnen der gemeinsame Arbeitgeberservice auch hierbei gerne weiter.
Menschen mit Behinderung
Haben Sie bei der Besetzung Ihrer offenen Stellen schon einmal darüber nachgedacht, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen?
Das sollten Sie, denn das Potenzial dieser Personengruppe ist für den Arbeitsmarkt unentbehrlich: Anteilig gibt es hier mehr ausgebildete Fachkräfte als bei Menschen ohne Behinderung.
Wir unterstützen Sie gerne:
- bei der Suche nach geeigneten Bewerbenden,
- bei der Antragstellung von Förderungen, z. B. Lohnkostenübernahme oder Mehrfachanrechnung,
- bei der Beschaffung von Hilfsmitteln, z. B. einer Rampe oder eines entsprechenden Arbeitsplatzes,
- mit begleitendem Coaching für eine nachhaltige Eingliederung,
- bei allen Fragen zu diesem Thema.
Sprechen Sie uns gern an! So erreichen Sie uns
Sie erreichen den Arbeitgeber-Service persönlich, online, telefonisch oder vor Ort. Alle unsere Angebote sind für Sie kostenfrei.
Persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit Thüringen Mitte:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Telefonisch: 0800 4 5555 20
Vor Ort in Ihrem Jobcenter Ilm-Kreis:
Ansprechpersonen Agentur für Arbeit
E-Mail-Anfrage: Thueringen-Mitte.142-AGS@arbeitsagentur.de
Weitere Informationen rund um unsere Fördermöglichkeiten finden Sie hier.



