Sie suchen nach einem Praktikumsplatz?
Sie brauchen Hilfe bei der Arbeitssuche?
Dann helfen wir Ihnen gern weiter.

Jobsuche
Für die Suche nach einem Arbeitsplatz können Sie Deutschland größtes Online-Jobportal, die JOBSUCHE der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Viele Firmen bieten hier ihre freien Stellen an. Sie finden dort alle Informationen zum Job und zur Bewerbung. Oft können Sie sich gleich online direkt bewerben und ein Profil erstellen.
Jobsuche als App
Die JOBSUCHE gibt es auch als App für Smartphones und Tablets. Damit können Sie einfach von überall einen neuen Job suchen. Der einfachste Weg ist online! Hier geht es direkt zur JOBSUCHE App im App Store von Apple und zum Google Play Store.
Praktikum beim Arbeitgebenden
Lernen Sie den Job aus nächster Nähe kennen, den Sie später gern machen würden. Durch ein Praktikum (Maßnahme bei einem Arbeitgebenden) können Sie herausfinden, ob die neue Aufgabe zu Ihnen passt. Außerdem verbessern Sie Ihre Chancen für den Job. Ein Praktikum dauert in der Regel wenige Tage bis maximal 6 Wochen. Sie erhalten währenddessen weiterhin Bürgergeld.
Ihre Vorteile:
- Ein betriebliches Praktikum kann für Sie der Türöffner sein.
- Sie erhalten einen persönlichen Eindruck vor Ort.
- Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
- Im besten Fall bekommen Sie im Anschluss einen Arbeitsvertrag.
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das betriebliche Praktikum:
- Wir besprechen mit Ihnen Einsatzmöglichkeiten und die Dauer.
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Platz.
Sie haben Interesse? Lassen Sie sich beraten: Wenden Sie sich gern an Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter. Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt im Jobcenter haben, rufen Sie uns gern an unter 03628 6105 962.
Weitere Informationen zu Praktikas, sowohl regional als auch bundesweit, für besondere Zielgruppen oder Berufe finden Sie hier.
Vermittlungsbudget
Das Vermittlungsbudget soll dabei helfen, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden und anzutreten. Es handelt sich um eine finanzielle Förderung und umfasst bestimmte Leistungen, falls der Arbeitsgebende diese Kosten nicht bereits gesondert übernimmt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Bewerbungskosten
- Fahrkosten (zum Vorstellungsgespräch / zum Arbeitsantritt / Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
- Kosten für Arbeitsmittel, wie z. B. Schutzkleidung
- Kosten für Nachweise / Übersetzungen / Anerkennungen
- Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit (z. B. Frisörbesuch)
Wichtig ist, dass Sie den Antrag immer stellen, bevor Ihnen die Kosten entstehen.
Ob und in welcher Höhe diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden, wird stets im Einzelfall entschieden. Dieser ist bei jeder Person anders.
Einstiegsgeld (ESG)
Sie haben einen Job gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Wegen fehlender Erfahrung ist das Gehalt oft am Anfang niedrig. Auch hier könnten Sie vom Jobcenter Unterstützung bekommen. Das sogenannte Einstiegsgeld (ESG) erleichtert den Anfang in den beruflichen Neustart. Sie können es beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Bürgergeld liegt.
Sie haben Interesse? Lassen Sie sich beraten: Wenden Sie sich gern an Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter. Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt im Jobcenter haben, rufen Sie uns gern an unter 03628 6105 962.
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Zum 1. Januar 2025 ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro gestiegen. Ab 2026 steigt der Mindestlohn erneut in 2 Stufen. Ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Weitere Informationen in unterschiedlichen Sprachen finden Sie hier!



