Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sind zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Vielleicht haben auch Sie in den Nachrichten von der Reform der Grundsicherung gehört und fragen sich: Betrifft mich das? Muss ich jetzt etwas tun? Wir erklären, was das für Sie bedeutet.
Das Wichtigste zuerst: Wir sind weiterhin für Sie da.
Das Jobcenter Ilm-Kreis steht weiterhin an Ihrer Seite. Wenn Sie Unterstützung brauchen, bekommen Sie sie. Das ist der Kern der Grundsicherung – und das bleibt so. Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben, sprechen Sie uns jederzeit an!
Der Name ändert sich, die Leistungen bleiben.
Das „Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“. Die Höhe der Geldleistung, die Sie vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.
Wer mitwirkt, ist von Leistungsminderungen nicht betroffen.
Wenn Sie zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine wahrnehmen, ändert sich für Sie nichts. Das Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit verweigern:
- Nach einem einmalig verpassten Termin erfolgt noch keine Leistungsminderung.
- Ab dem zweiten Meldeversäumnis werden die Leistungen um 30 Prozent für einen Monat gemindert.
- Nach dem dritten aufeinanderfolgenden Meldeversäumnis gilt die Person als nicht erreichbar.
Wichtig dabei: Persönliche Umstände – gesundheitliche, familiäre oder andere schwerwiegende Gründe – werden immer berücksichtigt. Sprechen Sie mit uns.
Die Arbeitsaufnahme steht wieder an erster Stelle.
Bereits vor der Reform lag unser Fokus darauf, Sie dauerhaft wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt unverändert. Dabei werden Sie weiterhin individuell beraten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Perspektive, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. Wenn Sie dafür zunächst eine Qualifizierung benötigen oder Ihre Gesundheit stabilisiert werden muss, ist das auch in Zukunft möglich. Wir unterstützen Sie dabei!
Beachte:
- Wenn Sie sich jedoch ohne wichtigen Grund weigern, eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen oder deren Anbahnung durch Ihr Verhalten verhindern, wird Ihr Regelbedarf um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
- Liegt Ihnen sogar ein konkretes und zumutbares Angebot zur Arbeitsaufnahme vor, welches Sie ohne wichtigen Grund verweigern, wird Ihr Regelbedarf für mindestens einen Monat entzogen. Dafür ist keine vorherige Pflichtverletzung erforderlich.
Die Kosten für Ihre Wohnung.
Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es neue Regelungen. In der ersten Zeit (der sogenannten Karenzzeit), wenn Sie neu beim Jobcenter sind, übernehmen wir Ihre Miete weiterhin – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze (Obergrenze Miete = 1,5 ⨯ Angemessenheitsgrenze – die konkreten Mietobergrenzen richten sich nach den geltenden Richtwerten des Ilm-Kreises).
Eine Prüfung der Angemessenheit erfolgt bei Antragsstellung – sollte Sie die Neuerung betreffen, melden wir uns bei Ihnen.
Was ändert sich beim Vermögen?
Die Karenzzeit entfällt. Damit wird der Grundsatz betont, dass vorrangig eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden muss, bevor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden können.
Zukünftig gelten altersabhängige Vermögensfreibeträge, die ab Beginn des Monats, in dem die jeweilige Altersgrenze erreicht wird, greifen:
→ bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000 Euro,
→ ab dem 31. Lebensjahr: 10.000 Euro,
→ ab dem 41. Lebensjahr: 12.500 Euro,
→ ab dem 51. Lebensjahr: 20.000 Euro.
Darüber hinaus gelten weitere Regelungen zum Schonvermögen wie angemessener Hausrat, angemessenes Kfz, selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe, Altersvorsorge.
Die Reform trat zum 1. Juli 2026 in Kraft. Sie müssen aktuell nichts tun. Es hilft, wenn Sie auf Folgendes achten:
- Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell, damit wir Sie jederzeit erreichen können. Geben Sie dafür am besten auch Ihre Telefonnummer bei uns an.
- Teilen Sie uns unbedingt einen Umzug oder Änderungen bei Telefonnummern mit.
- Nehmen Sie Ihre Termine bei uns wahr. Sollten Sie dringend verhindert sein, sagen Sie uns bitte schnellstmöglich vorab Bescheid.
- Nutzen Sie für den Kontakt mit uns gern www.jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. Bei beiden können Sie über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen.
Und hier noch mal ein schneller Überblick:
Bei Fragen sind wir für Sie da.



